Freiwillige Feuerwehren

Für Freiwillige Feuerwehren findet im Gegensatz zu Gewerbe- und Industriebetrieben die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), in der die wiederkehrende Prüfungen von Geräten, Arbeits- und Betriebsmittel verankert sind, keine Anwendung.

Das bedeutet aber nicht, dass solche Geräte nicht prüfpflichtig sind.

Verantwortlich für die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung ist in erster Linie der Feuerwehrkommandant bzw. der Zeugmeister.

Hierbei handelt es sich um eine Prüfung, die nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie dem Stand der Technik (Normen) in festgelegten Prüfintervallen durchzuführen ist.

Zweck dieser Prüfung ist die Feststellung der Einsatzbereitschaft und Betriebssicherheit.

Rechtssicherheit für Freiwillige Feuerwehren

Die Unterlassung der Geräteprüfung kann strafrechtliche Folgen haben, wenn nachgewiesen werden kann, dass sich ein Unfall bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht ereignet hätte!

Wir als Ingenieurbüro für Maschinenbau führen für Sie gerne diese Prüfungen durch, dokumentieren diese in Prüfbüchern bzw. Prüfbefunden und beraten Sie auch bei technischen Fragen, sodass für die Freiwillige Feuerwehr in diesem Bereich Rechtssicherheit besteht.

Beispiele für prüfpflichtige Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel

  • kraftbetriebene Türen, Tore- u. Schrankenanlagen
  • Hebezeuge
  • Krane
  • Abroll- und Absetzkipper
  • Stapler
  • Teleskoplader
  • Seilwinden
  • Personenarbeitskorb
  • Lastaufnahmemittel (Palettengabel, Lasttraverse, usw.)
  • Anschlag- und Zurrmittel
  • PSA (Auffanggurt, Rückhaltesysteme, Höhensicherungsgeräte und Verbindungsmittel)

Sicherheit für Ihre Mitarbeiter – Sicherheit für Ihren Betrieb

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!