Prüfungen lt. AM-VO

(Arbeitsmittelverordnung)

In unserem täglichen Leben werden Einrichtungen zum Befördern und Heben von Lasten und Personen benutzt. Wir gehen selbstverständlich durch automatische Tore und Türen. Jeder von uns nimmt völlig zweifellos maschinelle Hilfseinrichtungen in Anspruch.

Sicherheit steht hier an oberster Stelle, da ein Unfall durch Absturz von Lasten oder leider sogar von Personen oft sehr fatale Folgen haben kann. Aus diesem Grund werden an Arbeitsmittel besondere Anforderungen gestellt um diese im Einsatz sicher zu verwenden.

Wir vom Beratungszentrum für Industrie & Gewerbe sind Ihre kompetenten Ansprechpartner wenn es um wiederkehrende Prüfungen, Abnahmeprüfungen, Prüfungen nach Aufstellung lt. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) geht.

Das Versäumnis solcher Prüfpflichten kann für den Verantwortlichen zu rechtlichen Konsequenzen führen und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Folgen haben!

Wiederkehrende Prüfung lt. AM-VO §8

Arbeitsmittel und Prüfpflichten im Sinne der Arbeitsmittelverordnung

Als Arbeitsmittel gelten alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind. Insbesondere folgende Arbeitsmittel sind mindestens einmal im Kalenderjahr, nach 12 Monaten, jedoch längstens nach 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen

Wir sind gerne auch kurzfristig für Sie tätig! Rufen Sie uns einfach an.

Abnahmeprüfung lt. AM-VO §7

Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist nach der Montage bzw. vor der Inbetriebnahme gewisser Arbeitsmittels eine Abnahmeprüfung gem. § 7 AM-VO durchzuführen.

Besondere Merkmale bei der Erstabnahme sind:

  • der ordnungsgemäße Zustand
  • die korrekte Montage der Anlage und Komponenten
  • die Funktion mit und ohne Belastung
  • die Einhaltung der Sicherheitsfunktionen bei z. B. Störungen der Anlage
  • die Steuer- und Kontrolleinrichtungen
  • die erforderlichen Schutzmaßnahmen

Bei Arbeitskörben ist außerdem die Eignung des Arbeitsmittels (Kran, Hubstapler), mit dem der Arbeitskorb gehoben wird, zu prüfen.

Prüfung nach Aufstellung §10

Für den Fall, dass Arbeitsmittel zB. Krane ortsveränderlich eingesetzt werden, sind sie nach jeder Aufstellung an einem neuen Einsatzort vor ihrer Verwendung einer Prüfung zu unterziehen.

Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen §9

Arbeitsmittel, bei denen wiederkehrende Prüfungen gem. §8 durchzuführen sind, sind nach außergewöhnlichen Ereignissen, die schädliche Einwirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben können, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

Zu außergewöhnlichen Ereignissen zählen zB. Absturz von Lasten, Umstürzen eines Arbeitsmittels oder Teilen davon, Kollisionen mit anderen Arbeitsmitteln oder Teilen der Umgebung, Überlastung des Arbeitsmittels, Einwirkung von großer Hitze (zB. Bränden), …

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel

  • Tore
    • kraftbetriebene Tore (automatische Schiebetüren- und Tore)
    • handbetriebene, nach oben öffnende Tore über 10m² Torfläche
  • selbstfahrende Arbeitsmittel
    • Bagger
    • Stapler
    • Radlader
    • Aufsitzwalzen
  • Hebezeuge
    • Ladekran
    • Hallenkran
    • Schwenkkran
    • Rollenfahrwerk
    • Bockkran
    • Lastenaufzüge
    • Teleskoplader
    • KFZ-Hebebühne
    • Forstanhänger
    • Kettenzug (händisch oder kraftbetrieben)
    • Seilzug (händisch oder kraftbetrieben)
  • Personenaufnahmemittel
    • Arbeitskorb
    • Hubarbeitsbühne
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    • Auffanggurt
    • Seil mit Rückhaltesicherung
    • Bandfalldämpfer
    • Höhensicherungsgerät
    • Rettungsdreibein
    • Verbindungsmittel
    • Kananlarbeiterhose mit Anschlagpunkten
  • Lastaufnahmemittel
    • Kettengehänge
    • Seilstruppen
    • kombinierte Anschlagmittel
    • Hebebänder
    • Rundschlingen
    • Palettengabel
    • kranbare Container und Mulden
    • Schachtheber
    • Vakuumheber
    • Hebemagnete
    • Traversen
    • Klemmen
    • Rohrverlegehaken
  • Spiel-, Turn- und Sportgeräte In- und Outdoor
  • Schultafeln

Sicherheit für Ihre Mitarbeiter – Sicherheit für Ihren Betrieb

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!