Bei Ihnen herrscht eine explosionsfähige Atmosphäre?

Explosionsfähige Atmosphären können sich bilden, wenn brennbare Stoffe (Gase, Staube, Dämpfe, ...) ausreichend in der Umgebungsluft vorhanden sind. Typische Bereiche wo explosionsfähige Atmosphären auftreten, sind Holzstaubabsaugungen, Ladestationen für Akkus, Umfüllstationen, Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten usw.

Nach den §§ 4 und 5 der Verordnung über explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen der Evaluierung die Explosionsgefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf dieser Grundlage ein sogenanntes Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf Stand zu halten.

Sie haben Fragen oder benötigen professionelle Hilfe?

Als Sicherheitsfachkräfte unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung von VEXAT Dokumenten.

zurück zur Übersicht

Sicherheit für Ihre Mitarbeiter – Sicherheit für Ihren Betrieb

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!